Rechtsanwalt Uwe Paschertz

 

 

Spezialisierung

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Uwe Paschertz auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig.

Dazu zählt zum Beispiel die Beratung und Verteidigung in Fällen des Fahrens unter Alkoholeinfluss ebenso wie bei Rauschgiftdelikten, im Wirtschaftsstrafrecht und bei Kapitaldelikten (Mord und Totschlag), uvm. Natürlich bearbeiten wir für Sie auch Bußgeldsachen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und verteidigen im allgemeinen Strafrecht und im Jugendstrafrecht. Eine Vertretung ist auch möglich, wenn Sie selbst das Opfer einer Straftat (zum Beispiel bei Anlagebetrug, Körperverletzung oder Vergewaltigung) geworden sind.

Egal, ob Sie sich im In- oder Ausland befinden, Rechtsanwalt Uwe Paschertz kann Sie im ganzen Bundesgebiet verteidigen.

Zusätzlich verfügen wir seit mehr als 20 Jahren über eine erfahrene Abteilung für Mahnwesen und Zwangsvollstreckung, die Ihre offenen Forderungen effektiv beitreibt.
Hier werden pro Jahr bis zu 1.000 Fälle betreut.

Für andere Rechtsgebiete empfehlen wir Ihnen gerne bewährte Kollegen, von deren Fähigkeiten wir überzeugt sind. Im Zivilrecht arbeiten wir eng mit Herrn Rechtsanwalt André Dyczmons zusammen. Da wir in den gleichen Kanzleiräumlichkeiten zu finden sind, können wir Sie ganzheitlich und interdisziplinär beraten.

                      

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